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Brust-OP Vorher-Nachher Bilder - Verbot als Schutzmaßnahme

Grundsätzlich gilt bei allen Schönheitsoperationen in der Bundesrepublik Deutschland:
Der Vergleich von Vorher-Nachher Bildern ist nach dem Heilmittelgesetz nicht zulässig. Dies dient an erster Stelle dem Schutz der Patienten, da durch entsprechende Fotografien z. B. ein Heileffekt suggeriert werden kann, der aber nach einer Operation nicht immer auch tatsächlich gegeben ist. Denn bei solch einem Eingriff - unabhängig davon, ob kosmetischer oder medizinischer Natur - kann nie ein bestimmtes Ergebnis garantiert werden. Speziell aber was Schönheitsoperationen betrifft, kann das tatsächliche Resultat optisch doch stark von derartigen Bildern oder der eigenen Erwartung abweichen. Betrachtet der Patient bzw. die Patientin vor der Maßnahme ein Bild, das sozusagen ein optimales Ergebnis zeigt, entscheidet er / sie sich möglicherweise ausschließlich auf der Grundlage dieser Abbildung für den jeweiligen Eingriff. Bleibt der erträumte Erfolg jedoch aus, ist es zu spät und man hat nicht nur unnötig viel Geld bezahlt, sondern ist eventuell noch unzufriedener als vorher.
Letzten Endes zielt das Verbot also darauf ab, zum einen die Patienten vor unüberlegten Entscheidungen für eine Operation und zum anderen - und dies hängt mit dem ersten Punkt zusammen - vor einer möglichen Enttäuschung danach zu bewahren.

Vorher-Nachher als Werbemittel

Ein moralischer bzw. ethischer Grund für das Verbot dieser Art Vergleichsbilder ist folgender: Legen Ärzte ihren Patienten derlei Fotos vor, dient dies selbstverständlich der Werbung. Das heißt, die Patienten, die man in diesem Fall auch Kunden nennen könnte, sollen davon überzeugt werden, z. B. eine Brustvergrößerung vornehmen zu lassen. Die Fotografien, die natürlich ein nahezu perfektes Endresultat der jeweiligen Operation zeigen, dienen in diesem Zusammenhang dem Zweck, beim Patienten auch noch die letzten, verbleibenden Zweifel auszuräumen.
Dies ist jedoch nicht vertretbar, da - wie bereits erwähnt - nichts garantiert werden kann - erst recht kein perfektes Ergebnis. Man kann also von unlauterem Wettbewerb bzw. Betrug sprechen.

Ausgeschlossenheit einer Garantievergabe

Der Grund, warum ein Erfolg der Maßnahme nicht zu garantieren ist, hängt mit der Art der Operation zusammen. Wenn beispielsweise die Brust einer Frau vergrößert, ein Körperteil also operativ verändert werden soll, kann es immer Komplikationen geben. Selbst dem erfahrensten Chirurgen können Fehler unterlaufen, oder irgendetwas geht nicht ganz wie geplant vonstatten, sodass exemplarisch die Brust nach der OP nicht ganz die gewünschte Größe hat. Ein anderes Szenario wäre, dass der Körper die Implantate als Fremdkörper erkennt und somit abzustoßen versucht, wodurch Entzündungen o. ä. entstehen können.

Vorher-Nachher-Bilder in den Medien

Trotz des Verbotes existieren natürlich die thematisierten Bilder und sind auch in unterschiedlichsten Medien zugänglich - im Internet zum Beispiel, oder in Zeitungen. Aufgrund der Eventualität einer grafischen Bearbeitung ist jedoch Misstrauen geboten.
 
Das Verbot dient also dem Schutz der Patienten in finanzieller und moralischer Hinsicht.

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